Inkasso
Ihr Anspechpartner:
Stefanie Koch
Sowohl Unternehmen wie auch Privatpersonen beraten und vertreten wir beim Forderungseinzug und Forderungsmanagment, wie auch in der Zwangsvollstreckung von Rechtstiteln, denn ein Recht ist nur so viel wert, wie man es auch durchsetzen kann
Im Regelfall hat Ihr Schuldner nach Fälligkeit der Forderung und der ersten Mahnung durch Sie die vollen Kosten unserer Einschaltung zu tragen, da er sich im Zahlungsverzug befindet. Gern informieren wir Sie vorab, ob diese Voraussetzung gegeben ist, damit Sie das Kostenrisiko für Sie vorn vornherein abschätzen können oder führen eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtschutzversicherung durch.
Insbesondere beraten wir Sie in folgenden Fragen:
- Allgemeines Mahnwesen:
Effiziente Gestaltung Ihres Mahnwesens, vorbeugende Maßnahmen gegen Forderungsausfall - Konkrete Mahnsachen:
Anwaltliche Forderungsschreiben an Ihre Schuldner, Geltendmachung aller Kosten im Zusammenhang mit dem Forderungseinzug bei Ihrem Schuldner, Mahn- und Vollstreckungsbescheide gegen Ihren Schuldner, gerichtliche Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Forderung im Rahmen eines Klageverfahrens; Anmeldung und Durchsetzung Ihrer Rechte in der Insolvenz des Schuldners; - Zwangsvollstreckung:
Einzug der Forderung aufgrund eines gerichtlichen Titels (Vollstreckungsbescheid, Urteil oder Vergleich) im Rahmen der Zwangsvollstreckung, z.B. durch Kontenpfändung oder Lohnpfändung beim Schuldner - Nachgerichtliches Inkasso:
Abschluss von Ratenzahlungsvereinbarungen mit Ihrem Schuldner, sofern nötig; Verwaltung des gesamten Forderungseinzuges beim Schuldner, z.B. bei langjährigen Ratenzahlungsvereinbarungen, im Rahmen von Forderungskonten

