Erbrecht
Ihre Anspechpartner:
Karin Engel und Götz von Borries
Das Erbrecht ist eine Säule unserer Beratung, sowohl für den Privatmann und Unternehmer, der vererben will, wie auch für den Erben und die Erbengemeinschaft.
Wir beraten Sie insbesondere auf folgenden Gebieten
- Vererben:
Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen für den Privatmann und den Unternehmer, für Eheleute und Eltern, Teilungsregelungen, Auflagen, Vermächtnisse, Testamentsvollstreckung, jeweils unter Berücksichtigung der individuellen familiären Gegebenheiten, Beratung bei und Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge - Erben:
Umgang beim Todesfall, Rechtsverkehr mit dem Nachlassgericht, Aufgabe als Testamentsvollstrecker, Nachlassverteilung, Streitvermeidung, Ausschlagung, Anfechtung von Testamenten, Hilfestellung bei der Auslegung von Testamenten und Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Testament, Unterstützung beim Umgang mit Nachlassgläubigern (z.B. durch Beschränkung der Erbenhaftung) - Erbengemeinschaft:
Umgang untereinander, Verwaltung des Erbes und Verteilung, Handhabung letztwilliger Verfügungen, Auskehrung von Vermächtnissen, Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft - Erbscheinverfahren:
Beantragung von Erbscheinen sowie gerichtliche Vertretung im Erbscheinsverfahren - Pflichtteilsrecht:
Beratung bei der Geltendmachung bzw. Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, Berücksichtigung bei der Testamentsgestaltung

