Arbeitsrecht
Ihre Anspechpartner:
Karin Engel und Eva-Martina Schneider-Borgert
Neben Arbeitgebern zählen wir auch viele Privatpersonen als Arbeitnehmer zu unseren Mandanten, die eine kompetente Beratung und Vertretung auf dem Gebiet des erhalten.
Wir beraten und unterstützen Sie gerne - gerichtlich wie außergerichtlich - bei folgenden Themen:
- Arbeitsverträge:
Gestaltung und Prüfung von Arbeitverträgen und Unterstützung bei Vertragsverhandlung - Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis:
Geltendmachung von Ansprüchen aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis, wie z.B. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsansprüche, Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung - Abmahnungen:
Gestaltung, aber auch deren Entfernung aus der Personalakte - Kündigungen:
insbesondere Kündigungsschutz und Kündigungsvoraussetzungen, besonderer Kündigungsschutz (z.B. MuSchG oder BEEG), Aufhebungsverträge und Abfindungsvereinbarungen, auch im Zusammenhang mit Sozialplänen - Zeugnis:
Anspruch auf Zeugnisberichtigung, Durchsetzung - Betriebsübergang:
Beratung bei Betriebsübergängen und deren rechtliche Folgen, auch unter Berücksichtung gesellschaftsrechtlicher Aspekte - Wettbewerbsverbot:
Arbeitsrechtliche Wettbewerbsverbote während und nach Beendigung des Vertrags

